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 Nächstes Treffen

Das nächste Treffen der Mitglieder der Bürgerinitiative findet am 21.02.2018 um 19:30 im Gemeindasaal der Lukas Kirche Sasel statt.

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Maßnahmen zur Risikomiminierung

Das Überschwemmungsgebiet Berner Au ist von der Umweltbehörde als Risikogebiet definiert, bei dem es zu signifikanten Überschwemmungen mit Risiken für Leib und Leben, sowie großen Sachschäden kommt, insbesondere bei 100-jährlichen Ereignissen (HQ100), aber auch bei sog. 10-jährlichen (HQ10) Regenereignissen!

Es müssen nun entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden, die dieses Risiko minimieren. Diese haben wir in folgender interaktiver Karte zusammen gestellt.... zur Karte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Folgenden Erläutern wie Ihnen die Zielsetzungen, das Problem und das Konzept. Detaillierte Beschreibungen der einzelnen Maßnahmen sind unten ebenfalls beschrieben und die geograühische Einordnung finden sich in der Karte.

 

Die Ziele:

  • Verringerung der Überflutungsgefahr in den besiedelten Flächen entlang der Berner Au. Das betrifft insbesondere die Überschwemmungsgebiete.
  • Reduzierung der Hochwasserspitzen im Unterlauf und in den Folgegewässern Wandse und Alster.
  • Reduzierung des hydraulischen Stresses durch gleichmäßigeren Abfluss, dadurch Verbesserung der Gewässerqualität.
  • Erhalt von Retentionsflächen für die Regenabwässer aus zukünftiger Bebauung (Stadtentwicklung / wachsende Stadt).
  • Kombination aus Hochwasserschutz und Renaturierung bzw. Verbesserung der Gewässerqualität.

Die Nicht-Ziele:

  • Die Maßnahmen gehten nicht zu Lasten anderer bebauter Grundstücke an der Berner Au.Es erfolgt keine Verlagerung des Problems auf weiter unten liegende Bereiche.
  • Die Umprofilierung der freien Wiesen zu Retentionsflächen bedeutet nicht, dass diese auch zu Seen/Rückhaltebecken werden. Diese solle nur bei Extremereignissen überflutet werden. Die aktuelle Nutzung der Flächen als Kuh-, Pferde- oder Hundewiesen bleibt erhalten.
  • Es müssen für die Umgestaltung der Flächen keine Bäume gefällt werden. Der Tierschutz wird gewahrt. Alle Maßnahmen erfolgen auf freien städtischen Flächen (Wiesen).

 

Das Problem

Das Regenwasser im gesamten Einzugsgebiet der Berner Au wird gefasst und auf unter­schiedliche Art und Weise der Berner Au zugeführt. Die Hamburger Stadtent­wässerung sammelt das Regenwasser von öffentlichen und privaten Flächen in Sielen. Diese werden dann über Vorflutgräben (50 Einleitungen) oder direkt (30 Einleitungen) der Berner Au zugeführt. Andere versiegelte Flächen, Wohngrundstücke und Straßen, werden durch ein weit verzweigtes Grabensystem entwässert. Das Wasser wird ebenfalls der Berner Au zugeführt. Der Abfluss des Regen­wassers in die Berner Au wurde und wird durch die Entwicklung des Siedlungs­raumes Walddörfer stetig weiter beschleunigt.

Die Berechnungen des LSBG zeigen auf, dass die Berner Au mit ihren 4 Hochwasser­rückhaltebecken für die prognostizierten Wasser­mengen eines HQ100 und ein HQ10 im heutigen Zustand nicht mehr ausreichend aufnahmefähig ist.

Daher soll mit den "Überschwemmungsgebieten" das Abwasser aus der Oberflächen-
Entwässerung auf privatem Grund Retentionsfläche finden, anstatt dass auf öffentlichen
Flächen geeigneter Überflutungsschutz geschaffen würde.

 

Das Konzept

Die gegenwärtig ermittelte Gefährdung soll durch Retention in Flächen um die bestehenden Rückhaltebecken und weiteren nicht besiedelten Flächen abgewendet werden. Dazu müssen diese Flächen hergerichtet und an das Abwassersystem Berner Au angeschlossen werden.

Bei Neubauvorhaben und Ersatzbauten im gesamten Einzugsgebiet muss so viel Regenwasser wie möglich versickert werden. Da dies nicht überall und nicht zu 100% möglich ist, werden die der Berner Au zugeführten Wassermengen weiterhin steigen. Für diese Wassermengen muss ein Konzept der sicheren Abführung erstellt werden, z.B. müssen Erweiterungsflächen für die Rückhaltung freigehalten werden.

Durch die Regulierung des Abflusses mit gesteuerten Wehren an den 4 Rückhaltebecken soll ein gleichmäßigerer Wasserfluss und damit eine Verbesserung der Gewässerqualität nach Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden. Dies dient, bei entsprechender Auslegung, auch dem Überflutungsschutz.

Es müssen verlässliche Pegelstände gemessen und dazu Pegel installiert werden, die
Abflüsse und Wasserstände im ÜSG (und nicht erst dahinter) belegen. Diese Daten sind
dann zur Optimierung der Wehrsteuerungen zu verwenden.

 

Die Maßnahmen

Maßnahmen zur Retention:

Vergrößerung der Aufnahmekapazität der Rückhaltebecken (HRB) durch Schaffung von
Überflutungsflächen im direkten Umfeld. Diese sollten so ausgebildet sein, dass sie nur bei extremen Abflussereignissen geflutet werden. Der Rückfluss erfolgt möglichst selbstregelnd in das nächste Rückhaltebecken (z.B. durch eine Froschklappe). Somit wird auch die Entleerung der Retentionsflächen durch das Wehr des zugehörigen Rückhaltebeckens gesteuert.

Maßnahmen wie Bebauungsplan Rahlstedt gefordert sind hinsichtlich ihrer Wirksamkeit bei Starkregenereignissen zu beurteilen und ggf. in das Konzept einzubeziehen.

„In den Wohngebieten ist mit Ausnahme der mit „(1“) bezeichneten Fläche das Niederschlagswasser auf den Grundstücken zu versickern. Sollte eine Versickerung im Einzelfall nicht möglich sein, ist eine Rückhaltung und gedrosselte, verzögerte Einleitung in ein Oberflächengewässer oder Siel zulässig.“

(Verordnung über den Bebauungsplan Rahlstedt 127 vom 24. März 2014
Hamburgisches Gesetz-und Verordnungsblatt vom 01.04.2014)

Beheben hydraulischer Störungen im Verlauf:

An einigen Stellen ufern die wasserführenden Gerinne bei hohem Wasseranfall aus. Dies ist im Wesentlichen auf die zu geringe Dimension von Rohrdurchführungen bzw. auf eine hydraulisch ungünstige Führung der Gräben zurückzuführen.

Diese ungewollten und unkontrollierten Einstau-Situationen müssen behoben werden. Die Rückhaltung des Regenwassers erfolgt durch die oben angegebenen Maßnahmen.

  1. Da die Gräben ein äußerst geringes Gefälle haben, stellen Grabenzuläufe immer ein Problem dar. Daher sollten sie nach folgenden Kriterien geplant bzw. umgebaut werden:
    1. Gräben dürfen nicht gegen die Strömungsrichtung der Berner Au eingeleitet werden.
    2. Die Grabensohle sollte im Bereich vor dem Einleitpunkt höher liegen als die Gewässersohle der Berner Au.
    3. Die Ufer des Grabens dürfen nicht niedriger als die der Berner Au sein.
    4. Einmündungen von Gräben mit zeitweise großem Wasseranfall sollten in Bereichen liegen, in denen lokale Überflutungen schadlos sind. Negativbeispiel hierfür ist der Kreuzungsbereich Krögerkoppel / Alter Berner Weg; siehe Karte.
  2. Durchführungen unter Straßen und Grundstückszufahrten sind so zu dimensionieren, dass das ankommende Wasser störungsfrei passieren kann. Sie sollten derart ausgebildet werden, dass möglichst durchgehend weder Erosion noch Sedimentation auftreten.
  3. Im Zuge der endgültigen Fertigstellung der Krögerkoppel ist die Entwässerung so zu planen, dass ein geregelter Abfluss (auch bei HQ100 Ereignissen) ohne Überflutungsrisiko sicher gestellt wird. Die Zuleitung zur Berner Au ist dafür zu überplanen, ein Überlauf zum Sammler Ost (HSE) an der Kreuzung Alter Berner Weg und Krögerkoppel könnte zur Entlastung beitragen.

Maßnahmen zur Steuerung des Abflusses:

  1. Eine Möglichkeit zur Verbesserung von ökologischer Gewässerqualität und Hochwassersicherheit stellen automatische Wehrsteuerungen an den Hochwasserrückhaltebecken dar. Im Hochwasserfall kann mehr Wasser im HRB eingestaut werden und in benachbarte, unbebaute Retentionsflächen überlaufen. In Phasen mit geringen Niederschlägen wird das Wasser in die Berner Au abgegeben, sodass diese nicht mehr monatelang trockenfällt.
  2. Der Schutzgrad für Unterlieger von Hochwasserrückhalteanlagen muss deutlich verbessert werden. In der „Arbeitshilfe zur DIN 19700 für Hochwasserrückhaltebecken“1 wird in Baden-Württemberg bei unterliegend bewohnten Gebieten ein Schutzziel für 70 - 120 jährliche Ereignisse vorgegeben. In unserem ÜSG soll laut Bezirksamt ein Schutzgrad für 5-jährliche Ereignisse ausreichend sein.)1 LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
  3. Übliche Maßnahmen der Renaturierung von Fließgewässern, wie der Einbau von Kiesbänken oder die Einbringung von Totholz stellen ausschließlich im Bereich unbesiedelter Flächen eine Möglichkeit der Steuerung des Abflusses dar. In dicht besiedelten Gebieten führen derartige Maßnahmen zu erheblichen Beeinträchtigungen der Anwohner:
    • Erhöhung der Überschwemmungsgefahr
    • Verlust der Nutzbarkeit erheblicher Grundstücksanteile
    • stehende Gewässerabschnitte und Morast sind Brutflächen für Mücken und führen u.U. zu Geruchsbelästigungen. (Die Wohnbebauung hat im nördlichen Abschnitt Abstände von 5-15m zum Ufer) An der Osterbek sind diese Auswirkungen bereits zu besichtigen.

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